Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konzerttickets GOSPEL project

1) Geltung der AGBs

1a) Der Vertrag zwischen Konzertveranstalter und Konzertbesucher über den Besuch eines Konzertes wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Konzertbesucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Konzertbesucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte online kauft.

1b) Mit der Übertragung des Konzerttickets auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer des Konzerttickets ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.

2) Erwerb Konzertticket

2a) Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für das jeweilige Konzert ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

2b) Der Konzertbesucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für das gewünschte Konzert erhalten hat (Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!). Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

2c) Bei Vorbestellung müssen die Eintrittskarten spätestens 30 Min. vor dem Konzert abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Eintrittskarten kann der Veranstalter ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung verkaufen.

2d) Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet.

3) Zutritt zum Konzert

3a) Die Berechtigung, einem bestimmten Konzert beizuwohnen, wird mit dem gültigen Konzertticket ausgewiesen.

3b) Das Konzert darf ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zum Konzert zu verweigern. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.

3c) Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken in den Konzertsaal ist unzulässig.

3d) Das Ordnerpersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Konzertbesuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Konzertes zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Konzertbesucher die Durchsuchung, wird der Zutritt in den Konzertsaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.